Im Zugersee gelten die Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
Im Vierwaldstättersee gelten folgende Bestimmungen:
Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee
Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee
Auf dem Lauerzersee gelten die Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in stehenden Gewässern (Lauerzersee und Itlimoosweiher)
Hier finden Sie Informationen und Termine für den Sachkundennachweis Fischerei.
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